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Die Health ClaimsVO stellt nach wie vor eine Herausforderung für die Unternehmen der Lebensmittelindustrie dar. Zwar gibt es bereits Rechtsprechung, Durchführungsbestimmungen und die Guidances der Kommission. Doch ein rechtssicheres Handling ist damit noch lange nicht garantiert.
Bereits am 31. Januar 2010 sollte die Gemeinschaftsliste zulässiger Funktionsangaben verabschiedet sein. Aber diese und weitere Fristen sind nicht eingehalten worden. Damit hält die Verordnung die Unternehmen, Behörden und Berater weiter auf Trab.
Das Werk „Health Claims-Verordnung“ beantwortet verständlich und umfassend alle Fragen rund um das Thema Health Claims.
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