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Der Bericht fasst die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) zusammen. Einmal jährlich wird mit dem BÜp die Durchführung amtlicher Kontrollen zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften festgelegt. Um Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu kontrollieren, wird je 1.000 Einwohner eine bestimmte Zahl an Produktproben untersucht. Der gemeinsame Bericht von Bund und Ländern ist eine Veröffentlichung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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